12. Junge-Jäger-Schießen
Teilnahmeberechtigt sind alle Jägerinnen und Jäger bis einschließlich 3. gelöstem Jagdschein, unabhängig vom Alter. Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines oder einer entsprechenden Versicherung sein, der zusammen mit dem LJV-Mitgliedsausweis unaufgefordert bei Abholung seiner Schießkarte vorzulegen ist.
Wann: 11. September 2010
Wo: Hasenmoor
Weitere Infos:
LJV Schleswig-Holstein
Böhnhusener Weg 6
24220 Flintbek
Tel.: 04347/90870
Telefax: 04347/908720
Internet: www.ljv-sh.de
E-Mail: jagdverband-sh@t-online.de
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