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Aktuell

Jagdpolitik

(Dezember 2010) Wald-Wild-Diskussion

Der Wald-Wild-Konflikt – Welches Jagdrecht braucht der Wald?

DJV nahm am Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teil –

„Der Wald braucht ein angewandtes Jagdrecht, dass sowohl den Ansprüchen von Wald, Wild und Mensch gerecht wird“, so beantwortete Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsens (LJN) und im Präsidium des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) für Forstwirtschaft zuständig, die zentrale Frage des Fachgesprächs zum Thema „Der Wald-Wild-Konflikt – Welches Jagdrecht braucht der Wald?". Neben Dammann-Tamke hatte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Ende November die Vorsitzende des Ökologischen Jagdverbandes (ÖJV), Forstwissenschaftler der Universität Göttingen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäßer Waldwirtschaft sowie der Deutschen Wildtier Stiftung nach Berlin zu einem Gedankenaustausch eingeladen.

Dabei bekräftigte Dammann-Tamke, dass der überwiegende Teil der Jäger sich seiner Verantwortung für den Wald und artgerechter, angepasster Wildbestände durchaus bewusst sei. Keineswegs werde negiert, dass es punktuell zu hohe Schalenwildbestände in den Revieren gäbe, die den berechtigten Interessen der Forstwirtschaft im Wege stünden. Dammann-Tamke gab aber zu bedenken, dass die Jägerschaft nicht nur Dienstleister und Partner der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer sei und oft schon seit Generationen Verantwortung für Reviere übernommen habe. Jäger seien zudem auch Kunden, die zum Teil eine hohe Pacht dafür zahlten, um die Jagd ausüben zu dürfen. Daher hätten sicher auch Jäger berechtigte Ansprüche zum Beispiel an den Wildbestand in ihrem Revier.

Aus Sicht des DJV tragen die Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer daher eine hohe Verantwortung, um die Interessen der Forstwirtschaft und der Jäger zu berücksichtigen und mit einander in Einklang zu bringen. Die vielerorts angestrebte Maximierung von Jagdpacht bei gleichzeitiger Minimierung von Wildverbiss sind nicht miteinander zu vereinbaren und nicht zielführend. Die Probleme lassen sich innerhalb des bestehenden Jagdrechts lösen, wenn sich alle beteiligten Akteure demselben Ziel verpflichtet sähen. Wenig hilfreich sind einseitige, zum Teil polemische Schuldzuweisungen in Richtung Jägerschaft.

(Juli 2010) Gutachten belegt: Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich

Jäger erfüllen öffentliche Aufgaben / Winnenden kein Argument für Haushaltsanierung

Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. So lautet das Ergebnis eines von Professor Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – erstellten Rechtsgutachten. Das Gutachten wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV) und Sportschützen (DSB) sowie Handel (VDB) und Industrie (JSM) in Auftrag gegeben, um bereits im Vorfeld die Rechtslage zu klären und letztlich die Jäger, Sammler und Sportschützen vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren.

Das Gutachten belegt, dass die Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig, völlig willkürlich ist und in keinem Verhältnis steht. So können Jäger und Schützen ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Darüber hinaus fehlt für eine kommunale Steuererhebung bereits der örtliche Bezug, da das Waffengesetz nicht vorschreibt, dass die rechtmäßig erworbenen Waffen auch am Wohnort aufbewahrt werden müssen. Mit der gleichen Logik könnten auch Tennisschläger oder Fußbälle besteuert werden.

Das Forum Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Stadt Stuttgart auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen.

(Juni 2010) DJV lehnt einseitige Forderungen nach Wald vor Wild ab

Jäger regen gemeinsames Vorgehen mit BfN und der Forstwirtschaft an

In einem Pressegespräch wurde am 5. Mai in Berlin das Gutachten „Der Wald-Wild-Konflikt – Analyse und Lösungsansätze vor dem Hintergrund rechtlicher, ökologischer und ökonomischer Zusammenhänge“ vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) hatten das Gutachten bei der Universität Göttingen und der Technischen Universität München in Auftrag gegeben. Die Studie sollte „eine sachliche Analyse der Verbisssituation in deutschen Wäldern liefern und damit die Grundlage für einen konsequenten Weg zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts bilden“.

Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) zeigt sich darüber verärgert und erstaunt, dass die Hauptadressaten – nämlich die Jäger – nicht im Vorfeld eingebunden worden sind. „Hier ist am Reißbrett etwas ausgeknobelt worden, das mit den Jägern, die es in die Praxis umsetzen sollen, mit keiner Silbe abgestimmt wurde“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen und zuständig im DJV-Präsidium für Forstpolitik. Unverständnis herrscht auf Seiten des DJV auch über viele einseitige Schlussfolgerungen und Lösungsansätze des Gutachtens. Jäger sehen sich als Vertragspartner der Grundeigentümer und nicht als Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen für waldbauliche Prioritätensetzungen. Im Rahmen der bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen ist aus Sicht des DJV eine Eindämmung von Wildschäden regional umsetzbar.

Andere Aspekte, die zu Wildschaden im Wald führen können, wie die Beeinträchtigung der natürlichen Aktivitätsmuster des Wildes durch Lebensraumzerschneidung, Beunruhigung durch Waldbesucher, schneereiche Winter, das jahreszeitlich stark wechselnde Äsungsangebot in der Agrarlandschaft müssen neben der Höhe der Wildbestände in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden.

Auch die vom DFWR, BfN und ANW sowie vom Naturschutzbund angeprangerte Verschwendung von öffentlichen Geldern für Einzäunungen stellt insbesondere an den Naturschutz viele Fragen. In erheblichem Maße werden innerhalb von Schutzgebieten und Nationalparken jagdliche Einschränkungen bzw. Jagdverbote in sogenannten Kernzonen ausgesprochen, so dass dann in der Peripherie entsprechende Wildschäden auftreten. Gleichzeitig wird aber jetzt von den Jägern gefordert, die Abschussquoten zu erhöhen. Diskrepanzen, die aus Sicht des DJV nicht unter einen Hut zu bringen sind.

Dammann-Tamke sieht das Hauptproblem von Wildschäden im Wald in erster Linie durch unterschiedliche Interessenslagen bedingt. Er pocht insbesondere auf den Schutz des Eigentums. Sowohl das Jagdrecht als auch das Eigentum an Waldflächen darf durch Vorgaben einer wie auch immer gearteten Forstpolitik nicht unterlaufen werden. Ein Waldeigentümer muss sich frei für die Entwicklung auf seinem Besitz sowohl im forstlichen als auch im jagdlichen Bereich entscheiden können, solange angrenzende Revierinhaber oder Waldbesitzer nicht beeinträchtigt werden.

Klarer Grundsatz des DJV ist und bleibt, dass nur eine Lebensgemeinschaft unter dem Motto „Wald und Wild“ den unterschiedlichsten Anforderungen und Zielkonflikten entgegen kommen kann. Einseitige Eingriffe in das Ökosystem Wald auf Kosten der biologischen Vielfalt darf es nicht geben. Der DJV bietet allen beteiligten Verbänden an, konstruktiv und sachlich mit der Thematik umzugehen, die Ergebnisse des Gutachtens zu diskutieren und auch die vorhandenen Positivbeispiele, die es für einen naturnahen Waldumbau und darauf abgestimmtes Wildtiermanagement gibt, zu thematisieren. Einigkeit besteht darin, dass Probleme vor Ort revierbezogen diskutiert werden müssen. Ein runder Tisch zur sachgerechten Diskussion ist zielführender, als öffentliche Gutachten mit einseitigen Schuldzuweisungen.

(Januar 2010) Zersplitterung des Jagdrechts verhindern! Jetzt!

Unterschriftenaktion des DJV

Was in dem ersten Entwurf zur Novellierung zum Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz und im Koalitionsvertrag der „Jamaikakoalition“ im Saarland zu finden ist, unterhöhlt die Grundfesten der Jagd in ganz Deutschland. Bleiben dies Einzelfälle? Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, fast alle Regelungen im Jagdrecht erst einmal über Bord zu werfen. Auch wenn der Bund im Nachhinein eingreifen kann.

Es gilt jetzt, ein Zeichen zu setzen – gegen die Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland. Unterstützen Sie deshalb unser 7-Punkte-Papier für ein einheitliches Jagdwesen in Deutschland mit Ihrer Unterschrift! Damit diese Punkte sich künftig in allen Landesjagdgesetzen widerspiegeln.

Viele Bundesländer mögen derzeit in einer jagdpolitisch günstigen Konstellation sein. Dies schützt allerdings nicht vor negativen Auswüchsen. Es geht dabei um mehr, als um die Novellierung einer Kirrungsverordnung oder der Änderung von Jagdzeiten. Was heute in Rheinland-Pfalz und im Saarland droht – etwa das Verbot der Fangjagd oder die Abschaffung des Begriffs „Waidgerechtigkeit“ – kann morgen schon in anderen Ländern gefordert werden.

Viele der Novellierungswünsche in Rheinland-Pfalz und Saarland betreffen uns als Jäger in anderen Bundesländern nur indirekt. Allerdings nur, solange die Politik positiv zur Jagd eingestellt ist.

Mit Ihrer Unterschrift unterstützen Sie den Erhalt eines in den Grundzügen einheitlichen Jagdwesens in Deutschland.

Machen Sie mit! Jede Stimme zählt.

(13. Juli 2009) Waffen richtig aufbewahren!

In der Sitzung vom 18. Juni 2009 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung Änderungen des Waffengesetzes beschlossen (Plenarprotokoll 16/227, Seite 25176 ff.). Diesen Regelungen stimmte der Bundesrat am 10. Juli 2009 zu. Die Regelungen zum „Wie“ der Aufbewahrung wurden im neuen Gesetz nicht geändert, sondern eine Kontrollmöglichkeit für die Waffenbehörde und eine Ermächtigung für das BMI eingefügt, abweichende Regelungen für die Aufbewahrung vorzugeben. Was Jägerinnen und Jäger jetzt beachten müssen, hat der DJV in einem pdf-Dokument zusammengestellt.

Archiv

Deutscher Jagdschutz-Verband gegen Verschärfung des Waffenrechts

(29.05.09) Waffenrechtsreform vom Kabinett verabschiedet

Sachargumente des DJV berücksichtigt / Protestbrief-Aktion des DJV erfolgreich

(15.05.2009) Waffenrecht: DJV startet Protestbrief-Aktion

Politik muss sich an Sachargumenten orientieren / Voreilige Schlüsse verhindern

(7. 5. 2009) Haben Jäger künftig weniger Rechte als Kriminelle?

DJV: effektivere Behörden statt wirkungslose Symbolpolitik

(Juni 2008) Stellungnahme des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.V. zum Entwurf des Umweltgesetzbuches (Drittes Buch) - Naturschutz und Landschaftspflege - (Stand des Entwurfs: 20. Mai 2008)

(Juni 2008) Flugreise: Kein Transportverbot von Waffen und Munition im Gepäckraum

Wie FACE (der Zusammenschluss der europäischen Jagdverbände in der EU) mitteilte, gibt es nach EU-Vorschriften kein Transportverbot von Feuerwaffen und Munition im Gepäckraum eines Flugzeugs. Waffen dürfen jedoch nicht in der Kabine mitgeführt werden, solange nicht die erforderten Sicherheitsbestimmungen entsprechend der nationalen Gesetzgebung erfüllt sind und keine Genehmigung durch den betroffenen Staat erteilt wurde.

(April 2008) Stellungnahme des Aktionsbündnis Forum Natur zum Referentenentwurf des Umweltgesetzbuches

(März 2008) Änderungen des Waffenrechts verabschiedet - Nach zähen politischen verhandlungen keine gravierenden Änderungen für Jäger -

Das Waffenrechtsänderungsgesetz ist von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Positives Fazit des DJV: Nach teils zähen Gesprächen mit Politikern von Koalition und Opposition, Innenministerium und Ausschüssen wurden stark überzogene Forderungen der ersten Entwürfe gestrichen. Der DJV konnte erreichen, dass praxisgerechte Regelungen für die Jägerschaft verabschiedet wurden.

Die zentralen Ergebnisse im Einzelnen:

  • Kennzeichnung von Waffen: Pläne konnten verhindert werden, die vorsahen, alle wesentlichen Waffenteile nachträglich zu kennzeichnen.
  • Ausfuhr von Munition und Waffen in Drittstaaten: Das geplante Verfahren der doppelten Erlaubnis (erst die Einfuhrerlaubnis des Zielstaates und dann die deutsche Ausfuhrerlaubnis) – etwa bei Jagdreisen – wurde abgeschmettert.
  • Erbenregelung für Waffen: Diese sieht weiterhin für Jäger kein Waffenblockiersystem vor. Geerbte Kurzwaffen dürfen zwar in den Besitz des Jägers übergehen, aber nur mit einer gesonderten Genehmigung geführt werden. Sollten bereits 2 Kurzwaffen im Besitz sein, muss der Jäger ein zusätzliches Bedürfnis zum Führen nachweisen.
  • Elektro-Impulsgeräte: Diese werden nach Intervention des DJV auch künftig nicht als Waffen eingestuft. Der DJV wird sich dafür einsetzen, dass der Bund eine Verordnung erlässt, die einen Sachkundenachweis für den Einsatz von Elektro-Impulsgeräten genau regelt.
  • Jagdmesser: Der Besitz und Erwerb von Waffen über 12 Zentimetern Klingenlänge ist weiterhin nicht verboten, lediglich das Führen in der Öffentlichkeit. Ausgenommen von diesem Verbot sind berechtigte Gründe wie die Berufsausübung, die Traditionspflege und die Jagd. Das Jagdmesser darf also zum Zweck der Jagd geführt werden – inbegriffen sind Hin- und Rückweg zum Revier.
  • Führen unterladener Waffen: Es bleibt bei der bereits gültigen Regelung, dass nur bei der Jagdausübung selbst Jagdwaffen schussbereit geführt werden dürfen. Im Zusammenhang mit der eigentlichen Jagd – etwa auf dem Weg ins Revier – darf die Waffe nur “nicht schussbereit” geführt werden. Dabei darf die Waffe nur so geführt werden, dass sie nicht mit wenigen Handgriffen schussbereit gemacht werden kann. Es dürfen sich also keine Patronen “in und an” der Waffe befinden. Damit darf die Waffe auch nicht unterladen sein.
  • Transport einer Jagdwaffe: Der Transport einer Waffe – etwa zum Schießstand oder zum Büchsenmacher – ist nur noch in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. Also beispielsweise in einem Futteral mit Schloss oder im abgeschlossenen Kofferraum. Ist der Kofferraum eines Geländewagens oder Kombis über einfaches Umklappen der Rückbank zugänglich, gilt dieser nicht als abgeschlossen.



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